Unternehmensbeteiligungen als Finanzanlage oder als operative Beteiligung führen zu einer Vielzahl von Fragestellungen. Aus dem Blickwinkel der Hauptgesellschafter sehen viele Fragen anders aus, als aus dem Blickwinkel der Minderheitsgesellschafter oder des Unternehmens. Unsere Mandanten sind in erster Linie die Gesellschafter eines Unternehmens, in wenigen Fällen auch die Unternehmen selber.
Das führt zwar in jedem Fall zu einer Beratung auch der Unternehmen, aber mit der klaren Aussage, wessen Interessen im Vordergrund stehen. Ratgeben kann auch vermitteln (und führt dann meistens zu besseren Ergebnissen), schlussendlich ist der Rat jedoch immer eine gezielte Interessenswahrnehmung — und der fühlen wir uns verpflichtet.
Unsere Bereiche: die Wahrnehmung von Aufsichts- und Beiratsmandaten für die Gesellschafter als Vermittler und Controller, der Erwerb oder die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen oder die begleitende Beratung (M&A), die Regelung der Nachfolge im Unternehmen über testamentarische, vertragliche und steuerlich optimierte Regelungen bis hin zur Gründung von Stiftungen und Konzeption von Holdingstrukturen im In- und Ausland.