Wir haben unsere Mandanten gerne beraten. Im klassischen Sinne in Besprechungsterminen – beim Mandanten, in unseren eigenen Geschäftsräumen oder in denen unserer Partner vor Ort. Wir pflegten das Gespräch vor allem als Mittel des Gedankenaustausches. Bei Kaffee & Tee Gesprächen, in denen wir uns und Ihnen die Zeit ließen und auch heutzutage soweit aktuell Beratungen anstehen, ohne Kostendruck Themen zu besprechen und Ideen zu entwickeln oder sie mitzuteilen. Oder wir haben uns bei gemeinsamen Veranstaltungen und Treffen, in denen man sich über aktuelle Fragen und Themen, aber vor allem über strategische Aspekte und die zukünftige Entwicklung austauschen konnte getroffen. Unser Ziel war es zu koordinieren und moderieren, auch Ihre interne Weiterbildung und Projektgruppen. Ab 2023 wird sich das Angebot auf die Unterstüzung im Rahmen der Beirats- und Aufsichtsratstätigkeit konzentrieren. In der Vergangenheit haben wir Ihre rechtlichen und steuerlichen Präsentationen erarbeitet und scheuten uns auch nicht vor betriebswirtschaftlichen Darstellungen oder der Betreuung im Rahmen von Controllingmaßnahmen (betriebswirtschaftlich durch terminierte Aufarbeitung oder als Vertrags- und Projektcontrolling) und diese Expertise bringen wir natürlich auch im Rahmen unserer Beirats- und Aufsichtsratstätigkeit ein.
Und wenn Sie nach Produkten wie die Einrichtung eines Vertragsmanagements, ohne aufwendige Softwarelösungen, Risikomanagementsysteme, neudeutschen Compliancenansätzen oder ähnliches fragen, haben wir auch darin Erfahrung.